Ein Pionier der Ltd in Deutschland


Seit 1999 bietet unser Gruender H Schroter englische Limited und Gesellschaften in zahlreichen Jurisdiktionen, um deutschen Geschaeftsleuten Handel unter dem Schutz der beschraenkten Haftung zu gewaehrleisten.

EU-Insolvenzverfahren

Die EU-Insolvenz in der Übersicht

Schuldenfrei in 12 Monaten mit in Deutschland anerkannter Restschuldbefreiung!

Insolvenzverfahren der üblichen Art mit Restschuldbefreiung, und damit verbundenen Wohlverhaltens-Phasen von unterschiedlicher Dauer, gibt es grundsätzlich in jedem EU-Land. In Deutschland ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 Jahren bis zur Erlangung der Restschuld-befreiung zu rechnen. Während der Wohlverhaltensphase muss der pfändbare Betrag Ihres Einkommens, an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abgetreten werden.

In England gibt es jetzt die legale Möglichkeit für deutsche Staatsbürger, nach einem Wohnsitzwechsel, beim einem bestimmten Gericht dieses Landes einen Insolvenzantrag zu stellen. Hierbei ist unerheblich, um welche Arten von Verbindlichkeiten es sich handelt, und eine Wohlverhaltensphase von 5 bis 6 Jahren ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Der Antrag sollte in Begleitung eines Anwalts gestellt werden. Wir schalten hierzu einen deutschsprachigen englischen Anwalt ein. Wir sind Ihnen bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit mit Mietvertrag, bei der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und bei der Anmeldung beim Ausländeramt und weiteren Behörden behilflich. Behördengänge, die ein persönliches Erscheinen verlangen, werden wir mit Ihnen gemeinsam erledigen.

Das Gericht erhält dann vom Insolvenzverwalter den Bericht, es ergeht sodann das Urteil mit der Maßgabe der Restschuldbefreiung. Eine genaue Verfahrensdauer lässt sich – wie bei Gerichtsverfahren üblich – nicht festlegen, zumal da die Gerichte mit Verfahren dieser Art schon leidlich beschäftigt sind. In England gibt esdie Vorgabe von 8-12 Monaten bis zur Restschuldbefreiung.

Eine Aufstellung mit Gläubigern und den Schuldensummen werden dem Gericht über den Anwalt eingereicht. Es muss auf jedem Falle der Nachweis geführt werden, dass Sie überschuldet und nicht zahlungsfähig sind. Alle Dokumente wie Mahnbescheid, fruchtlose Pfändung etc. sind hier besonders hilfreich.

Die ganze Durchführung des Insolvenzverfahrens bis zum Urteil dauert ca. ein Jahr. Anschließend erhalten Sie Ihr Urteil, mit dem Sie beim deutschen Amtsgericht den Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten stellen müssen. Bis vor kurzem konnten die deutschen Gerichte dies ablehnen, heute nach der Rechtssprechung durch den Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe geht dies nicht mehr.

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe vom 18.09.2001 wurde beschlossen, dass, sofern sich ein französisches Gericht für zuständig erklärt und ein Urteil gefällt hat, die Entscheidungen von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen. Im Weiteren wurde in 2003 die deutsche Insolvenzordnung dahingehend geändert, dass die Durchführung des Insolvenz-verfahrens im europäischen Ausland nun auch offiziell von der deutschen Gesetzgebung anerkannt wird. Es gibt nun keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung eines Gerichtes aus einem EU-Mitgliedsland abzulehnen.

Unsere hier getroffenen Aussagen stützen sich auf unsere Erfahrungen sowie Informationen, die wir von unseren Anwälten haben und auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2001 – IX ZB 51/00. Der Europäische Rat hat in einer Verordnung Nr. 1346/2000 noch zusätzlich eine Bestätigung gegeben. Diese Verordnung, die am 31.05.2002 in Kraft getreten ist, besagt, dass alle Insolvenzverfahren, die in einem EU-Land entschieden wurden, von allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.

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